Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter/-innen.
„Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mind. 300 Stunden nachzuweisen“ (PflAPrV §4 Abs. 3)
Die Weiterbildung startet am 10. November 2025.
Infomationen und Anmeldebogen finden Sie hier.
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Fortbildungsveranstaltung für Praxisanleiter/-innen für Gesundheitsfachberufe - 24 Stunden
Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter/-innen. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt vor, dass die Befähigung zur Praxisanleitung ab dem 01.01.2020 durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen ist (§ 4, Abs. 3 PflAPrV). Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter/-innen, die noch nach altem Recht ausgebildet wurden. Zielgruppe: Praxisanleiter/-innen aus allen stationären, teilstationären, ambulanten und sonstigen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
Der Unterricht findet an drei modularen Tagen statt (insgesamt 24 Stunden).
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt!
Termine im Jahr 2026:
Modul I Modul II Modul III Modul IV
16.03.2026 22.06.2026 17.08.2026 26.01.2026
27.04.2026 10.11.2026 22.10.2026 12.02.2026
12.05.2026 14.12.2026 07.12.2026 21.09.2026
Bei Interesse an unseren Weiterbildungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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Stefan Schneider M.A. Kursleitung Fachkrankenpfleger Intensivmedizin und Anästhesie, Schwerpunkt Intensiv
Telefon: 0681/58805-856
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